Beschluss:
Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die
Gemeinde
Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit
3.113.776,00 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
2.465.692,00 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie
folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a)
für die
land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350
v.H.
b) für
die Grundstücke (B) 350
v.H.
2. Gewerbesteuer 350
v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen
werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung
tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
13 |
|
|
Stimmberechtigt: |
13 |
Ja: |
13 |
Persönlich beteiligt: |
|
Nein: |
0 |