Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Bremi II“. Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag grundsätzlich zu. Hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze und der Traufhöhe am Wohnhaus, der geringeren Dachneigung, der Ziegelfarbe sowie des zweiten Vollgeschosses, welches nicht im Dach liegt, werden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt. Die Dachgestaltung der Garage ist allerdings dem Bebauungsplan entsprechend auszuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

12

 

Stimmberechtigt:

12

Ja:

12

Persönlich beteiligt:

 

Nein:

0