Sitzung: 09.12.2021 GR/011/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Beschluss:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen
Bebauungsplanes „Bremi II“. Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag grundsätzlich
zu. Hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze und der Traufhöhe am
Wohnhaus, der geringeren Dachneigung, der Ziegelfarbe sowie des zweiten
Vollgeschosses, welches nicht im Dach liegt, werden Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt. Die Dachgestaltung der Garage ist
allerdings dem Bebauungsplan entsprechend auszuführen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
12 |
|
|
Stimmberechtigt: |
12 |
Ja: |
12 |
Persönlich beteiligt: |
|
Nein: |
0 |