Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0

Beschluss:

 

Aufgrund der Art. 9 BaySchFG i.V.m. Art. 40 KommZG sowie der Art. 63 ff GO erlässt der Schulverband Schönbrunn-Ampferbach folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                  281.884,00 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                      32.000,00 €

ab.

 

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

(1) Schulverbandsumlage

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2022 auf 219.604,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).

 

2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2021 auf 76 Verbandsschüler festgesetzt.

 

3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.889,5263 € festgesetzt.

 

(2) Investitionsumlage

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2022 auf 16.000,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Investitionsumlage).

 

2. Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2021 auf 76 Verbandsschüler festgesetzt.

 

3. Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 210,5263 € festgesetzt.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000,- € festgesetzt.

 

§ 6

Weiter wird festgesetzt, dass die Schülerbeförderungskosten nach dem tatsächlichen Aufkommen unter Abzug der staatlichen Zuwendung im Verhältnis der zu befördernden Schüler auf die Mitgliedsgemeinden aufgeteilt werden. Die dann zu entrichtende Schulverbandsumlage ist dementsprechend zu bereinigen.

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

3

 

Stimmberechtigt:

3

Ja:

3

Persönlich beteiligt:

 

Nein:

0