Sitzung: 07.12.2021 BGU/013/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Beschluss:
Das Bauvorhaben
liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „1. Änderung Im
Knöckel – Hurenanger“. Der Markt Burgebrach stimmt dem Bauantrag zu.
Hinsichtlich der Überschreitungen der Baugrenze und der Geschossflächenzahl
werden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt. Vor
Baubeginn ist die Abnahme des Schnurgerüstes durch den Markt Burgebrach
erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
7 |
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Stimmberechtigt: |
7 |
Ja: |
7 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |