Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Beschluss:

Das Bauvorhaben liegt nach § 34 Abs. 1 BauGB innerhalb des im Zusammenhang bebauten Gemeindeteiles Oberköst. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Der Markt Burgebrach stimmt dem Bauantrag zu. Hinsichtlich der Zufahrt ist mit dem Markt Burgebrach eine Vereinbarung zu treffen, hinsichtlich der Erschließung an die öffentliche Entwässerungsanlage mit der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach und hinsichtlich des Anschlusses an die zentrale Wasserversorgung mit dem Zweckverband Wasserversorgung Auracher Gruppe.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

7

 

Stimmberechtigt:

7

Ja:

7

Persönlich beteiligt:

 

Nein:

0