Sitzung: 07.12.2021 BGU/013/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Beschluss:
Das Bauvorhaben
liegt nach § 34 Abs. 1 BauGB innerhalb des im Zusammenhang bebauten
Gemeindeteiles Oberköst. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in
die Eigenart der näheren Umgebung ein. Der Markt Burgebrach stimmt dem
Bauantrag zu. Hinsichtlich der Zufahrt ist mit dem Markt Burgebrach eine
Vereinbarung zu treffen, hinsichtlich der Erschließung an die öffentliche
Entwässerungsanlage mit der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach und hinsichtlich
des Anschlusses an die zentrale Wasserversorgung mit dem Zweckverband
Wasserversorgung Auracher Gruppe.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
7 |
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Stimmberechtigt: |
7 |
Ja: |
7 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |