Sitzung: 07.12.2021 MGR/012/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, die ihm vorgelegte Veränderungssperre
für die Geltungsbereichsflächen des BBP/GOP „Lagerhausstraße“, mit 1. Änderung
vBBP/GOP „Ehemaliges Bahnhofsgelände“, mit 4. Änderung BBP „Sanierungsgebiet
Historischer Ortskern Burgebrach“ und mit 4. Änderung BBP „Im Knöckel und
Steinknock“ in der Fassung vom 07.12.2021 als Satzung. Die Veränderungssperre
dient zur Sicherung der Planung im Rahmen des BBP/GOP „Lagerhausstraße“, mit 1.
Änderung vBBP/GOP „Ehemaliges Bahnhofsgelände“, mit 4. Änderung BBP
„Sanierungsgebiet Historischer Ortskern Burgebrach und mit 4. Änderung
Bebauungsplan „Im Knöckel und Steinknock“. Die Verwaltung wird beauftragt, den
Satzungsbeschluss der Veränderungssperre gemäß § 10 Abs. 3 Halbsatz 2
BauGB zeitgleich mit dem Aufstellungsbeschluss für den BBP/GOP
„Lagerhausstraße“, mit 1. Änderung vBBP/ GOP „Ehemaliges Bahnhofsgelände“, mit
4. Änderung „Sanierungsgebiet Historischer Ortskern“ und mit 4. Änderung
Bebauungsplan „Im Knöckel und Steinknock“ ortsüblich im amtlichen
Mitteilungsblatt sowie zusätzlich auch online/digital auf der Homepages des
Marktes Burgebrach öffentlich bekannt zu machen. Mit dem Tag der Bekanntmachung
tritt die Veränderungssperre in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
19 |
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Stimmberechtigt: |
19 |
Ja: |
19 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |