Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, die ihm vorgelegte Veränderungssperre für die Geltungsbereichsflächen des BBP/GOP „Lagerhausstraße“, mit 1. Änderung vBBP/GOP „Ehemaliges Bahnhofsgelände“, mit 4. Änderung BBP „Sanierungsgebiet Historischer Ortskern Burgebrach“ und mit 4. Änderung BBP „Im Knöckel und Steinknock“ in der Fassung vom 07.12.2021 als Satzung. Die Veränderungssperre dient zur Sicherung der Planung im Rahmen des BBP/GOP „Lagerhausstraße“, mit 1. Änderung vBBP/GOP „Ehemaliges Bahnhofsgelände“, mit 4. Änderung BBP „Sanierungsgebiet Historischer Ortskern Burgebrach und mit 4. Änderung Bebauungsplan „Im Knöckel und Steinknock“. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss der Veränderungssperre gemäß § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 BauGB zeitgleich mit dem Aufstellungsbeschluss für den BBP/GOP „Lagerhausstraße“, mit 1. Änderung vBBP/ GOP „Ehemaliges Bahnhofsgelände“, mit 4. Änderung „Sanierungsgebiet Historischer Ortskern“ und mit 4. Änderung Bebauungsplan „Im Knöckel und Steinknock“ ortsüblich im amtlichen Mitteilungsblatt sowie zusätzlich auch online/digital auf der Homepages des Marktes Burgebrach öffentlich bekannt zu machen. Mit dem Tag der Bekanntmachung tritt die Veränderungssperre in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

19

 

Stimmberechtigt:

19

Ja:

19

Persönlich beteiligt:

 

Nein:

0