Sitzung: 18.11.2021 GR/010/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Beschluss:
Das Bauvorhaben liegt nach § 34 Abs. 1 BauGB innerhalb des im
Zusammenhang bebauten Gemeindeteiles Schönbrunn im Gewerbegebiet. Es fügt sich
nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung
ein. Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
11 |
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Stimmberechtigt: |
11 |
Ja: |
11 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |