Sitzung: 21.09.2021 BGU/010/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Beschluss:
Das Bauvorhaben
liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „1. Änderung Im
Knöckel – Hurenanger“. Der Markt Burgebrach stimmt dem Bauantrag zu.
Hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze sowie der Grundflächenzahl werden
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt. Vor Baubeginn
ist die Abnahme des Schnurgerüstes durch die Gemeinde erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
7 |
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Stimmberechtigt: |
7 |
Ja: |
7 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |