Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

Beschluss:

Das zu bebauende Grundstück liegt im Flächennutzungsplanes des Marktes Burgebrach im Gewerbegebiet. Das Bauvorhaben ist gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO zu beurteilen. Der Markt Burgebrach stimmt dem Bauantrag zu. Hinsichtlich der Wasserversorgung ist mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe, hinsichtlich der Abwasserbeseitigung ist mir der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach jeweils eine Vereinbarung zu treffen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

7

 

Stimmberechtigt:

7

Ja:

6

Persönlich beteiligt:

Nein:

1