Sitzung: 21.09.2021 BGU/010/2021
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1
Beschluss:
Das zu bebauende
Grundstück liegt im Flächennutzungsplanes des Marktes Burgebrach im
Gewerbegebiet. Das Bauvorhaben ist gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO zu beurteilen.
Der Markt Burgebrach stimmt dem Bauantrag zu. Hinsichtlich der Wasserversorgung
ist mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe, hinsichtlich
der Abwasserbeseitigung ist mir der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach jeweils
eine Vereinbarung zu treffen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
7 |
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Stimmberechtigt: |
7 |
Ja: |
6 |
Persönlich beteiligt: |
Nein: |
1 |