Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, die Durchführungsfrist für die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungs­gebietes "Ortskern" des Marktes Burgebrach vom 12.07.1994 um 15 Jahre zu verlängern.

 

Die Fristverlängerung von 15 Jahren ist notwendig um die Ergebnisse des Entwicklungs­konzeptes Einzelhandel (2009), des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes mit erweiterten Handlungsbereichen (2016) und das Verkehrskonzept Burgebrach (2021) umzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

18

 

Stimmberechtigt:

18

Ja:

18

Persönlich beteiligt:

 

Nein:

0