Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, die Durchführungsfrist für die Satzung
über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern" des
Marktes Burgebrach vom 12.07.1994 um 15 Jahre zu verlängern.
Die Fristverlängerung von 15 Jahren ist notwendig um die Ergebnisse des
Entwicklungskonzeptes Einzelhandel (2009), des städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes mit erweiterten Handlungsbereichen (2016) und das
Verkehrskonzept Burgebrach (2021) umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
18 |
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Stimmberechtigt: |
18 |
Ja: |
18 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |