Sitzung: 26.07.2021 BGU/009/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Beschluss:
Das Bauvorhaben
liegt nach § 34 Abs. 1 BauGB innerhalb des im Zusammenhang bebauten
Gemeindeteiles Wolfsbach. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung
in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Der Markt Burgebrach stimmt dem
Antrag zu. Hinsichtlich der Erschließung mit Wasser ist mit dem Zweckverband
zur Wasserversorgung bei Vorlage eines Bauantrages eine städtebauliche
Vereinbarung zu treffen. Die Entwässerung erfolgt über Kleinkläranlagen. Je
nach Aufteilung der Grundstücksflächen sind gegebenenfalls Eintragungen von
Grunddienstbarkeiten zur Sicherung der Zufahrt erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
7 |
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Stimmberechtigt: |
7 |
Ja: |
7 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |