Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Beschluss:

Das Bauvorhaben liegt nach § 34 Abs. 1 BauGB innerhalb des im Zusammenhang bebauten Gemeindeteiles Wolfsbach. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Der Markt Burgebrach stimmt dem Antrag zu. Hinsichtlich der Erschließung mit Wasser ist mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung bei Vorlage eines Bauantrages eine städtebauliche Vereinbarung zu treffen. Die Entwässerung erfolgt über Kleinkläranlagen. Je nach Aufteilung der Grundstücksflächen sind gegebenenfalls Eintragungen von Grunddienstbarkeiten zur Sicherung der Zufahrt erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

7

 

Stimmberechtigt:

7

Ja:

7

Persönlich beteiligt:

 

Nein:

0