Sitzung: 06.07.2021 BGU/008/2021
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Beschluss:
Das Bauvorhaben
liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Im Knöckel und
Steinknock und Änderung Im Knöckel und Steinknock“. Mit dem Bauvorhaben werden
die Grundzüge des Bebauungsplanes berührt. Der Markt Burgebrach stimmt dem
Antrag nicht zu.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
7 |
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Stimmberechtigt: |
7 |
Ja: |
7 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |
Der Antrag ist somit abgelehnt.