Sitzung: 17.06.2021 GR/006/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Beschluss:
Das Bauvorhaben
liegt nach § 34 Abs. 1 BauGB innerhalb des im Zusammenhang bebauten
Gemeindeteiles Schönbrunn. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung
in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
11 |
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Stimmberechtigt: |
11 |
Ja: |
11 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |