Sitzung: 08.06.2021 BGU/007/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0
Beschluss:
Das Bauvorhaben
liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „1. Änderung Im
Knöckel – Hurenanger“. Der Markt Burgebrach stimmt dem Bauantrag zu.
Hinsichtlich der Überschreitungen der Grund- und der Geschossflächenzahlen
sowie der Lage der Stellplätze werden Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes erteilt. Vor Baubeginn ist die Abnahme eines Schnurgerüstes
durch den Markt Burgebrach erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
6 |
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Stimmberechtigt: |
6 |
Ja: |
6 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |