Sitzung: 08.06.2021 BGU/007/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0
Beschluss:
Das Bauvorhaben
liegt nach § 34 Abs. 1 BauGB innerhalb des im Zusammenhang bebauten
Gemeindeteiles Unterneuses. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung
in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Der Markt Burgebrach stimmt dem Bauantrag
zu. Die Entwässerung muss über eine Kleinkläranlage erfolgen. Ein
entsprechender Nachweis ist vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
6 |
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Stimmberechtigt: |
6 |
Ja: |
6 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |