Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Beschluss:

Das Bauvorhaben liegt nach § 34 Abs. 1 BauGB innerhalb des im Zusammenhang bebauten Gemeindeteiles Unterneuses. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Der Markt Burgebrach stimmt dem Bauantrag zu. Die Entwässerung muss über eine Kleinkläranlage erfolgen. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

6

 

Stimmberechtigt:

6

Ja:

6

Persönlich beteiligt:

 

Nein:

0