Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Beschluss:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Galgenäcker II“. Der Markt Burgebrach stimmt dem Bauantrag zu. Hinsichtlich der Nichteinhaltung der Dachneigung, des Kniestocks und der Dachgestaltung der Garage werden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

6

 

Stimmberechtigt:

6

Ja:

6

Persönlich beteiligt:

 

Nein:

0