Sitzung: 08.06.2021 BGU/007/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0
Beschluss:
Das Bauvorhaben
liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Galgenäcker II“.
Der Markt Burgebrach stimmt dem Bauantrag zu. Hinsichtlich der Nichteinhaltung
der Dachneigung, des Kniestocks und der Dachgestaltung der Garage werden
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
6 |
|
|
Stimmberechtigt: |
6 |
Ja: |
6 |
Persönlich beteiligt: |
|
Nein: |
0 |