Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Beschluss:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gräbig“. Der Markt Burgebrach stimmt dem Bauantrag zu. Hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze, der Dachgaubenbreite und des geringeren Abstandes der Gaube zum Giebelgesims werden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

7

 

Stimmberechtigt:

7

Ja:

7

Persönlich beteiligt:

 

Nein:

0