Sitzung: 11.05.2021 BGU/006/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Beschluss:
Das Bauvorhaben
liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gräbig“. Der
Markt Burgebrach stimmt dem Bauantrag zu. Hinsichtlich der Überschreitung der
Baugrenze, der Dachgaubenbreite und des geringeren Abstandes der Gaube zum Giebelgesims
werden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
7 |
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Stimmberechtigt: |
7 |
Ja: |
7 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |