Beschluss:
Das Bauvorhaben
liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Historischer
Ortskern Burgebrach“. Der Markt Burgebrach stimmt dem Bauantrag zu.
Hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze, der Höhenlage und der
Gebäudehöhe, der Dachneigung der Anbauten und Nebengebäude, der Breite der
Dachgauben und deren Anzahl der Fenster, der Dacheindeckung an Gauben und
Treppenhausanbau sowie des Dachüberstandes werden Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
7 |
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Stimmberechtigt: |
7 |
Ja: |
7 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |