Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald folgende

 

Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.920.771,00

 

und

 

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

3.060.441,00 €

 

ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a)  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                                              350 v.H.

b)    für die Grundstücke (B)                                                                                                  350 v.H.

2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         350 v.H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000,00 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

13

 

Stimmberechtigt:

13

Ja:

13

Persönlich beteiligt:

 

Nein:

0