Sitzung: 20.05.2021 GR/005/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Beschluss:
Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die
Gemeinde
Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit
2.920.771,00 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
3.060.441,00 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie
folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a)
für die
land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350
v.H.
b) für
die Grundstücke (B) 350
v.H.
2. Gewerbesteuer 350
v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen
werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung
tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
13 |
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Stimmberechtigt: |
13 |
Ja: |
13 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |