Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Beschluss:

 

Das Bauvorhaben liegt nach § 34 Abs. 1 BauGB innerhalb des im Zusammenhang bebauten Gemeindeteiles Grub. Der Gemeinderat stimmt einer neuen Nutzung des Grundstückes am Ortseingang von Grub ausdrücklich zu. Allerdings ist die Dachgestaltung unbedingt dem Bestandsgebäude anzugleichen. Der vorliegenden Bauplanung kann deshalb nicht zugestimmt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

12

 

Stimmberechtigt:

12

Ja:

11

Persönlich beteiligt:

 

Nein:

1