Beschluss:
Das Bauvorhaben liegt nach § 34 Abs. 1 BauGB innerhalb des im
Zusammenhang bebauten Gemeindeteiles Grub. Der Gemeinderat stimmt einer neuen
Nutzung des Grundstückes am Ortseingang von Grub ausdrücklich zu. Allerdings
ist die Dachgestaltung unbedingt dem Bestandsgebäude anzugleichen. Der
vorliegenden Bauplanung kann deshalb nicht zugestimmt werden.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
12 |
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Stimmberechtigt: |
12 |
Ja: |
11 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
1 |