Sitzung: 13.04.2021 BGU/005/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Beschluss:
Das Bauvorhaben
liegt im Außenbereich und ist nach § 35 Abs. 1. Nr. 1 BauGB privilegiert.
Öffentliche Belange stehen nicht entgegen. Der Markt Burgebrach stimmt dem
Bauantrag zu.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
7 |
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Stimmberechtigt: |
7 |
Ja: |
7 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |