Beschluss:
Aufgrund des Art.
63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Markt Burgebrach folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 19.660.837,00 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 14.554.018,00 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze
(Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festge-setzt:
1. Grundsteuer
a)
für die
land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300
v.H.
b) für
die Grundstücke (B) 300
v.H.
2. Gewerbesteuer 300
v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf 830.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen
werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung
tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
21 |
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Stimmberechtigt: |
21 |
Ja: |
21 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |