Beschluss:
Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO,
Art. 41, 42 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die
Verwaltungsgemeinschaft folgende
Haushaltssatzung
§ 1
Der Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.312.890,00 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.293.400,00 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1)
Verwaltungsumlage
1.
Der durch
sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung
von Ausgaben im Verwaltungshaushalt
wird für das Haushaltsjahr 2021 auf
1.980.645,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der
Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
2.
Für die
Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem
Stand vom 30.06.2020 auf 8.847 Einwohner festgesetzt.
3.
Die
Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 223,8776 € festgesetzt.
(2)
Investitionsumlage
1.
Der durch
sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung
von Ausgaben im Vermögenshaushalt
wird für das Haushaltsjahr 2021 auf
174.000,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der
Mitgliedsgemeinden bemessen.
2.
Für die
Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem
Stand vom 30.06.2020 auf 8.847 Einwohner festgesetzt.
3.
Die
Investitionsumlage wird je Einwohner auf 19,6677 € festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Die Ausgaben des Einzelplanes 6 im Verwaltungshaushalt werden nach den
tatsächlich geleisteten Stunden in der VG, im Markt Burgebrach und in der
Gemeinde
§ 7
Diese Haushaltssatzung
tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
11 |
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Stimmberechtigt: |
11 |
Ja: |
11 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |