Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 41, 42 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende

 

Haushaltssatzung

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                  3.312.890,00 €

 

und

 

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                    1.293.400,00 €

ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 


 

§ 4

 

(1)    Verwaltungsumlage

 

1.       Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2021 auf

1.980.645,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

2.       Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2020 auf 8.847 Einwohner festgesetzt.

3.       Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 223,8776 € festgesetzt.

 

(2)    Investitionsumlage

 

1.       Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2021 auf

174.000,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

2.       Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2020 auf 8.847 Einwohner festgesetzt.

3.       Die Investitionsumlage wird je Einwohner auf 19,6677 € festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000,00 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Ausgaben des Einzelplanes 6 im Verwaltungshaushalt werden nach den tatsächlich geleisteten Stunden in der VG, im Markt Burgebrach und in der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden aufgeteilt.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

11

 

Stimmberechtigt:

11

Ja:

11

Persönlich beteiligt:

 

Nein:

0