Sitzung: 25.02.2021 GR/002/2021
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1
Beschluss:
Das Bauvorhaben liegt nach § 34 Abs. 1 BauGB innerhalb des im
Zusammenhang bebauten Gemeindeteiles Frenshof. Es fügt sich nach Art und Maß
der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Der Gemeinderat
stimmt der Bauvoranfrage zu.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
13 |
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Stimmberechtigt: |
13 |
Ja: |
12 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
1 |