Sitzung: 25.02.2021 GR/002/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Beschluss:
Das Bauvorhaben liegt nach § 35 BauBG im Außenbereich. Der Gemeinderat
stimmt dem Bauantrag zu. Die Privilegierung für die beiden Gebäude ist seitens
der Baugenehmigungsbehörde zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
13 |
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Stimmberechtigt: |
13 |
Ja: |
13 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |