Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

a) Beschluss:

 

2. Bürgermeister Hubertus Bickel stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, dass Gemeinderat Georg Hollet als Entwurfsverfasser inhaltlich zu den Planungen Ergänzungen geben darf.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

13

 

Stimmberechtigt:

12

Ja:

4

Persönlich beteiligt:

1

Nein:

8

 

Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

 

 

b) Beschluss:

 

Gemeinderat Georg Hollet nach Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

13

 

Stimmberechtigt:

12

Ja:

11

Persönlich beteiligt:

1

Nein:

1

 

Anmerkung: Gemeinderat Georg Hollet sieht die persönliche Beteiligung als Entwurfsverfasser als ungerechtfertigt an.

 

 

 

c) Beschluss:

 

Gemeinderat Michael Sitzmann stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, dass die Stellplatznachweispflicht von 15 auf 10 Stellplätzen reduziert wird.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

13

 

Stimmberechtigt:

12

Ja:

4

Persönlich beteiligt:

1

Nein:

8

 

Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

 

 

 

d) Beschluss:

 

Das Bauvorhaben liegt nach § 34 BauGB innerhalb des im Zusammenhang bebauten Gemeindeteiles Schönbrunn.

 

Der Gemeinderat begrüßt die neuen Nutzungsabsichten von Bestandsgebäuden im Ortskern von Schönbrunn i. Steigerwald und stellt eine Zustimmung zur Planung in Aussicht. Aufgrund der angespannten Parkplatzsituation Innerorts sind entsprechend der Planung ausreichend Parkplätze nachzuweisen, bzw. ist die Planung entsprechend dem vorhandenen Platz für ausreichend Stellplätze auf dem Baugrundstück anzupassen. Die Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald fordert für jedes Apartment einen Stellplatz und für jede Wohnung 1,5 Stellplätze – für die vorgelegte Planung also insgesamt 15 Stellplätze. Die bauordnungsrechtlichen Vorschriften wie Brandschutz, Belichtung usw. sind vom Landratsamt Bamberg zur prüfen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

13

 

Stimmberechtigt:

12

Ja:

12

Persönlich beteiligt:

1

Nein:

0