Sitzung: 25.02.2021 GR/002/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
a) Beschluss:
2. Bürgermeister Hubertus Bickel stellt den Antrag zur Geschäftsordnung,
dass Gemeinderat Georg Hollet als Entwurfsverfasser inhaltlich zu den Planungen
Ergänzungen geben darf.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
13 |
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Stimmberechtigt: |
12 |
Ja: |
4 |
Persönlich beteiligt: |
1 |
Nein: |
8 |
Der Antrag ist somit abgelehnt.
b) Beschluss:
Gemeinderat Georg Hollet nach Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
13 |
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Stimmberechtigt: |
12 |
Ja: |
11 |
Persönlich beteiligt: |
1 |
Nein: |
1 |
Anmerkung: Gemeinderat Georg Hollet sieht die persönliche Beteiligung als
Entwurfsverfasser als ungerechtfertigt an.
c) Beschluss:
Gemeinderat Michael Sitzmann stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, dass
die Stellplatznachweispflicht von 15 auf 10 Stellplätzen reduziert wird.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
13 |
|
|
Stimmberechtigt: |
12 |
Ja: |
4 |
Persönlich beteiligt: |
1 |
Nein: |
8 |
Der Antrag ist somit abgelehnt.
d) Beschluss:
Das Bauvorhaben liegt nach § 34 BauGB innerhalb des im Zusammenhang
bebauten Gemeindeteiles Schönbrunn.
Der Gemeinderat begrüßt die neuen Nutzungsabsichten von Bestandsgebäuden
im Ortskern von Schönbrunn i. Steigerwald und stellt eine Zustimmung zur
Planung in Aussicht. Aufgrund der angespannten Parkplatzsituation Innerorts
sind entsprechend der Planung ausreichend Parkplätze nachzuweisen, bzw. ist die
Planung entsprechend dem vorhandenen Platz für ausreichend Stellplätze auf dem
Baugrundstück anzupassen. Die Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald fordert für
jedes Apartment einen Stellplatz und für jede Wohnung 1,5 Stellplätze – für die
vorgelegte Planung also insgesamt 15 Stellplätze. Die bauordnungsrechtlichen
Vorschriften wie Brandschutz, Belichtung usw. sind vom Landratsamt Bamberg zur
prüfen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
13 |
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Stimmberechtigt: |
12 |
Ja: |
12 |
Persönlich beteiligt: |
1 |
Nein: |
0 |