Sitzung: 08.03.2021 SVB/001/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0
Beschluss:
Aufgrund
der Art. 9 BaySchFG i.V.m. Art. 40 KommZG sowie der Art. 63 ff GO erlässt der
Schulverband Burgebrach folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er
schließt
im Verwaltungshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit 1.138.535,00
€
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 93.500,00 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1)
Schulverbandsumlage (Art. 9 Abs. 7 S. 4 BaySchFG)
1.
Der durch
sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von
Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2021 auf 481.311,00
€ festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des
Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).
2.
Für die
Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem
Stand vom 01. Oktober 2020 auf 162 Verbandsschüler festgesetzt.
3.
Die
Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.971,0556 € festgesetzt.
(2)
Investitionsumlage (Art. 9 Abs. 7 S. 4 BaySchFG)
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 25.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen
werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung
tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
4 |
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Stimmberechtigt: |
4 |
Ja: |
4 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |