Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0

Beschluss:

 

Aufgrund der Art. 9 BaySchFG i.V.m. Art. 40 KommZG sowie der Art. 63 ff GO erlässt der Schulverband Burgebrach folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                  1.138.535,00 €

 

und

 

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                        93.500,00 €

ab.

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

(1)    Schulverbandsumlage (Art. 9 Abs. 7 S. 4 BaySchFG)

 

1.       Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2021 auf 481.311,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).

2.       Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2020 auf 162 Verbandsschüler festgesetzt.

3.       Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.971,0556 € festgesetzt.

 

(2)    Investitionsumlage (Art. 9 Abs. 7 S. 4 BaySchFG)

 

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 25.000,00 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

4

 

Stimmberechtigt:

4

Ja:

4

Persönlich beteiligt:

 

Nein:

0