Sitzung: 11.02.2021 SVS/001/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0
Beschluss:
Aufgrund der Art. 9
BaySchFG i.V.m. Art. 40 KommZG sowie der Art. 63 ff GO erlässt der Schulverband
Schönbrunn-Ampferbach folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 248.518,00
€
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 52.700,00 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1) Schulverbandsumlage
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur
Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr
2021 auf 184.338,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler
auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).
2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende
Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2020 auf 71 Verbandsschüler
festgesetzt.
3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.596,3099 €
festgesetzt.
(2) Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf 10.000,- € festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
3 |
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Stimmberechtigt: |
3 |
Ja: |
3 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |