Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Ost II“. Das Plangebiet liegt am östlichen Ortseingang des Gemeindeteiles Burgebrach südlich der Bundesstraße 22 und umfasst den südlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Industriegebiet Ost II“.

 

Der Geltungsbereich ist

im Norden umgrenzt von der Verkehrsfläche „Kapellenfeld“ – FlNrn. 908 und 905 sowie 902 und 1500/25, Gmkg. Burgebrach

im Osten von den FlNrn. 611, 604 (Tlfl.), Gmkg. Unterneuses und FlNr. 974 (Tlfl.), Gmkg. Burgebrach

im Süden von den FlNrn. 974 (Tlfl.), 975, 969 (Tlfl.), 968 (Tlfl.), 964 Tlfl.), 963 (Tlfl.), Gmkg. Burgebrach

im Westen von den FlNrn. 962, 967 (Tlfl.) und 1500/19 (Tlfl.), Gmkg. Burgebrach

 

und beinhaltet folgende Flurstücke:

 

Gemarkung Burgebrach: 965, 966, 966/1, 966/2, 967/1, 967/2, 967/3, 970, 971, 972, 1500/32, 1500/33

Gemarkung Unterneuses: 605, 606, 607

 

und

 

Teilflächen der FlNrn. 905, 908, 963, 968, 969, 974, 1500/19, Gmkg. Burgebrach

Teilflächen der FlNrn. 604, 610, Gmkg. Unterneuses.

 

Die Geltungsbereichsflächen sind weiterhin als Industriegebiet (GI) gem. § 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) auszuweisen. Die Planänderung wird gem. § 13a BauGB im Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt. Die Öffentlichkeit wird zu gegebener Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, über sich wesentlich unterscheidende Ziele und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen unterrichtet. Zeitgleich wird den betroffenen Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden Gelegenheit zur Äußerung gegeben.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

15

 

Stimmberechtigt:

15

Ja:

15

Persönlich beteiligt:

 

Nein:

0