Sitzung: 09.02.2021 MGR/002/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Beschluss:
Der Marktgemeinderat fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur 1.
Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Ost II“. Das Plangebiet liegt am
östlichen Ortseingang des Gemeindeteiles Burgebrach südlich der Bundesstraße 22
und umfasst den südlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Industriegebiet
Ost II“.
Der Geltungsbereich ist
im Norden umgrenzt von der Verkehrsfläche „Kapellenfeld“ – FlNrn. 908 und
905 sowie 902 und 1500/25, Gmkg. Burgebrach
im Osten von den FlNrn. 611, 604 (Tlfl.), Gmkg. Unterneuses und FlNr. 974
(Tlfl.), Gmkg. Burgebrach
im Süden von den FlNrn. 974 (Tlfl.), 975, 969 (Tlfl.), 968 (Tlfl.), 964
Tlfl.), 963 (Tlfl.), Gmkg. Burgebrach
im Westen von den FlNrn. 962, 967 (Tlfl.) und 1500/19 (Tlfl.), Gmkg.
Burgebrach
und beinhaltet folgende Flurstücke:
Gemarkung Burgebrach: 965, 966, 966/1, 966/2, 967/1, 967/2, 967/3, 970,
971, 972, 1500/32, 1500/33
Gemarkung Unterneuses: 605, 606, 607
und
Teilflächen der FlNrn. 905, 908, 963, 968, 969, 974, 1500/19, Gmkg.
Burgebrach
Teilflächen der FlNrn. 604, 610, Gmkg. Unterneuses.
Die Geltungsbereichsflächen sind weiterhin als Industriegebiet (GI) gem.
§ 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) auszuweisen. Die Planänderung wird gem. §
13a BauGB im Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt. Die Öffentlichkeit
wird zu gegebener Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen,
über sich wesentlich unterscheidende Ziele und über die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planungen unterrichtet. Zeitgleich wird den betroffenen Behörden,
sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden Gelegenheit zur
Äußerung gegeben.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
15 |
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Stimmberechtigt: |
15 |
Ja: |
15 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |